Asbest kann überall auftauchen.
Gut zu wissen: Jede Asbestsanierung ist anmeldepflichtig nach 3.2 TRGS 519 und darf nur von zugelassenen Unternehmen vorgenommen werden. Da wir die große Asbest-Zulassung nach TRGS 519 Anlage 3 besitzen, sind wir ein kompetenter Partner bei fest- und schwachgebundenem Asbest. Wir dürfen jede Art von Asbest und Asbest-Verbindungen entfernen.
Ihre Vorteile im Überblick
– Durchführung durch speziell ausgebildete Experten im laufenden Betrieb/bewohnten Wohnungen
– Sichere und kostengünstige Sanierung ohne Rückstände
– Einhaltung aller technischen Regeln nach TGRS 519
– Einhaltung der Grundlagen der GefStoff V
– Hoher Arbeitsschutz durch hochwertige PSA (persönliche Schutzausrüstung) – von Schutzkleidung bis Atemschutz
– Regelmäßige Überprüfung aller Gerätschaften auf Funktionsfähigkeit und Leistung (Prüfungspflicht)