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Asbestsanierung
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Sanierung auf sicherstem Niveau

Asbest kann überall auftauchen.

Gut zu wissen: Jede Asbestsanierung ist anmeldepflichtig nach 3.2 TRGS 519 und darf nur von zugelassenen Unternehmen vorgenommen werden. Da wir die große Asbest-Zulassung nach TRGS 519 Anlage 3 besitzen, sind wir ein kompetenter Partner bei fest- und schwachgebundenem Asbest. Wir dürfen jede Art von Asbest und Asbest-Verbindungen entfernen.

Ihre Vorteile im Überblick

– Durchführung durch speziell ausgebildete Experten im laufenden Betrieb/bewohnten   Wohnungen
– Sichere und kostengünstige Sanierung ohne Rückstände
– Einhaltung aller technischen Regeln nach TGRS 519
– Einhaltung der Grundlagen der GefStoff V
– Hoher Arbeitsschutz durch hochwertige PSA (persönliche Schutzausrüstung) – von Schutzkleidung bis Atemschutz
– Regelmäßige Überprüfung aller Gerätschaften auf Funktionsfähigkeit und Leistung (Prüfungspflicht)

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